Widmann-Mauz: Auch Flüchtlingsschutz muss zurück zu Normalität

Berlin (epd). Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), fordert Schutz und Hilfe für Flüchtlinge angesichts der Lockerung der Corona-Maßnahmen. "Auch der Flüchtlingsschutz muss nach Aufhebung der Corona-Einschränkungen schnell zur Normalität zurückfinden", erklärte die Staatsministerin im Kanzleramt am Freitag zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni.

Wichtig sei, nach Möglichkeit die Familienzusammenführung und die Ansiedlung von Flüchtlingen über das Resettlement-Programm des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR wieder aufzunehmen. "Damit Familien vereint und besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen in Sicherheit sind", sagte Widmann-Mauz.

Viele Menschen warteten händeringend auf Unterstützung, auch im Erst-Zufluchtsstaat, etwa im Libanon oder in Jordanien. Nach ihren Worten sind es alleinstehende Frauen, Eltern mit kleinen Kindern oder Flüchtlinge mit schwersten Erkrankungen. Für sie gebe es über das Resettlement legale, sichere Wege nach Deutschland.

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick warnte vor den Gefahren der weltweiten Corona-Krise besonders für Geflüchtete: "Wehe, wenn Flüchtlingslager zu Hotspots der Pandemie werden", sagte er. Das hätte auch Folgen für den Rest der Welt, warnte der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die wohlhabenden Staaten seien nun gefordert. Ein Bruchteil der Summen, die für die Rettung von Fluggesellschaften und anderen Unternehmen bereitgestellt würden, könnte den Geflüchteten und ihren Herkunftsländern helfen.

Das Kinderhilfswerk terre des hommes kritisierte die sogenannten Anker-Zentren für Asylbewerber. Diese Einrichtungen ignorierten die Bedürfnisse von Kindern und schadeten ihrer Integration, erklärte die Organisation, die eine Untersuchung zu Anker-Zentren in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen in Auftrag gegeben hat.

Räumliche Enge, das Miterleben von Gewalt und Abschiebungen sowie der Mangel an Privatsphäre und Bildungsmöglichkeiten in den Zentren widersprächen den in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Kinderrechten. Der Begriff Anker-Zentren steht für "Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung". In diesen Einrichtungen sollen Asylsuchende bleiben, bis sie in Kommunen verteilt oder aber abgeschoben werden.

epd lbm/lnb/et kfr