Klage in Deutschland wegen sexueller Gewalt in Syrien

Berlin (epd). Opfer sexueller Gewalt in Syrien haben bei der Generalbundesanwaltschaft Klage eingereicht. Sie richte sich gegen neun hochrangige Funktionäre der Regierung von Machthaber Baschar al-Assad und des Luftwaffengeheimdienstes, teilte die Menschenrechtsorganisation ECCHR am Donnerstag in Berlin mit. Die deutsche Justiz müsse sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt in Syrien endlich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen.

Das ECCHR habe die Strafanzeige stellvertretend für sieben Überlebende eingereicht. Sie waren demnach zwischen April 2011 und Oktober 2013 vom Luftwaffengeheimdienst inhaftiert und wurden Opfer oder Zeugen von Vergewaltigung, Elektroschocks im Genitalbereich, erzwungener Nacktheit und erzwungener Abtreibung. Einer der mutmaßlichen Täter sei der frühere Leiter des Luftwaffengeheimdienstes, Jamil H., hieß es. Gegen ihn hat der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl erlassen. Nach ECCHR-Angaben setzt die Assad-Regierung sexuelle Gewalt systematisch und gezielt ein.

Nach dem Weltrechtsprinzip können Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall geahndet werden, ganz gleich, wo die Taten verübt wurden. Dazu zählt auch systematische sexuelle Gewalt als Waffe. In Deutschland ist dies durch das Völkerstrafgesetzbuch von 2002 geregelt. Seit April läuft vor dem Oberlandesgericht Koblenz der weltweit erste Prozess wegen Staatsfolter in Syrien.