Prozess zu Messerangriff bei Weihnachtsfeier in Aue gestartet
Gericht schließt Öffentlichkeit von Verhandlung aus - Geschädigter soll aussagen
In Chemnitz hat der Prozess nach einer Messerattacke zu Weihnachten in Aue begonnen. Doch gleich zu Beginn wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Chemnitz (epd). Sechs Monate nach einer Messerattacke auf einen Kirchenmitarbeiter im erzgebirgischen Aue hat am Mittwoch der Prozess gegen drei mutmaßliche Täter begonnen. Angeklagt sind am Landgericht Chemnitz ein 17-jähriger Syrer, sein 54-jähriger Vater und ein 22-jähriger Libanese. Wegen des jungen Alters des Hauptangeklagten findet der Prozess vor der Jugendkammer statt.

Dem Syrer werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Laut Anklage soll der 17-Jährige am 24. Dezember 2019 bei einer Weihnachtsfeier für Bedürftige und Einsame im evangelischen Pfarrhaus in Aue auf den ehrenamtlichen Mitarbeiter eingestochen und diesen lebensgefährlich verletzt haben, so dass dieser notoperiert werden musste. Zwei weitere Menschen wurden leicht verletzt.

Nach dem Verlesen der Anklage schloss das Gericht die Öffentlichkeit von der gesamten Verhandlung aus. Vorausgegangen waren entsprechende Anträge der drei Verteidiger. Der Vorsitzende Richter, Michael Mularczyk, begründete die Entscheidung damit, dass der junge Angeklagte von der Anwesenheit der Öffentlichkeit beeinflusst werden könnte. Dies könne bei ihm zu Gehemmtheit führen. Es sei bekannt, dass der Fall "reges Interesse hervorgerufen hat".

Der Vater des Hauptangeklagten soll diesen zur Tat veranlasst haben. Nach einem Streit im Pfarrhaus war er von der Feier verwiesen worden, kehrte jedoch mit seinem Sohn und weiteren Personen zurück. Er steht wegen Anstiftung zum Totschlag und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Der mitangeklagte Libanese soll die Angreifer unterstützt haben. Er muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Der später schwer verletzte Gemeindehelfer hatte den Streit schlichten wollen. Der junge Syrer habe ihm dabei mit einem Messer in die Seite gestochen und seinen Tod billigend in Kauf genommen, hieß es in der Anklage. Der Geschädigte habe eine lebensgefährliche Stichwunde mit Verletzung der Milz erlitten und sei nur durch eine Notoperation gerettet worden.

Am Freitag soll der Gemeindehelfer vor Gericht aussagen. Er sei aufgeregt, er sei noch nie am Gericht gewesen, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd) kurz vor Prozessbeginn. Er hoffe auf ein gerechtes Urteil. Noch immer sei er beeinträchtigt und habe Schmerzen von der Verletzung.

Für den Prozess sind bis Anfang Juli fünf weitere Termine vorgesehen.