München (epd). Am Donnerstag startet die mündliche Verhandlung um die Zulassung des Volksbegehrens "#6 Jahre Mietenstopp" vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München. Dabei wird es um die Frage gehen, ob das bayerische Innenministerium mit seiner Auffassung richtig liegt, das die Voraussetzungen zur Zulassung des Mietenstopp-Volksbegehrens nicht gegeben waren. Am 17. April hatte das bayerische Innenministerium die Zulassung abgelehnt - und die Sache zugleich dem Gericht zur Prüfung vorgelegt. Laut Ministerium fehlt dem Landesgesetzgeber für ein solches Gesetzesvorhaben die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Diese liege beim Bund.
Am 6. März hatten die Initiatoren des Volksbegehrens 52.000 Unterschriften mit dem Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens beim Innenministerium eingereicht. Ziel des Volksbegehrens ist ein Gesetz, das die Höhe der Mieten im Freistaat begrenzen soll. So sollen etwa Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen und die Miethöhe bei Neuvermietungen begrenzt werden. Der Bund habe diesbezüglich bereits "abschließende Regelungen" getroffen, teilte das Ministerium bei der Ablehnung mit April mit. Vom Volksbegehren-Aktionsbündnis beauftragte Juristen sehen die Lage aber durchaus anders - etwa der Bielefelder Verfassungsrechtler Professor Franz Mayer.
Hinter dem Volksbegehren stehen unter anderem die bayerische SPD und die Grünen, aber auch viele weitere Parteien, Sozialverbände und Gewerkschaften sowie der bayerische Landesverband des Deutschen Mieterbundes.