Fall Lübcke: Leutheusser-Schnarrenberger sieht strukturelle Defizite

Frankfurt a.M. (epd). Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht im Zusammenhang mit dem Mordfall Walter Lübcke weiterhin strukturelle Defizite bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Es sei unstrittig, dass der hessische Verfassungsschutz in Bezug auf die Gefährlichkeit des Tatverdächtigen zu einer Fehleinschätzung gekommen sei, sagte die FDP-Politikerin am Dienstag im SWR.

Rund ein Jahr nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten beginnt am Dienstagvormittag am Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen den 46-jährigen Stephan E. und den 44-jährigen Markus H.. Die Bundesanwaltschaft wirft Stephan E. Mord vor, Markus H. Beihilfe zum Mord. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, aus rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt zu haben.

"Es geht hier nicht um jemanden, der noch nie auffällig geworden ist, sondern es geht hier um einen Angeklagten, der verurteilt war, der Kontakte hatte, der im Blickfeld war. Dass der dann mit einem Mal aus dem Radar verschwindet, das kann und darf Verfassungsschutzbehörden nicht passieren", kritisierte Leutheusser-Schnarrenberger. Offenbar sei in Teilen der Verfassungsschutzbehörden auch weiterhin nicht mit der notwendigen Aufmerksamkeit auf Rechtsextremismus und die Gefährdungen daraus geachtet worden, erklärte die FDP-Politikerin.

Ob neben strukturellen Veränderungen auch personelle Konsequenzen gezogen werden müssten, sollte nach Ansicht von Leutheusser-Schnarrenberger der geplante Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages klären.