Osnabrück (epd). Kurz vor dem Start der Corona-Warn-App hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zu einer breiten Nutzung der Anwendung aufgerufen und Datenschutzbedenken zurückgewiesen. "Es gelten die allgemeinen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung ohne Wenn und Aber auch für die Corona-Warn-App. Deshalb sind alle datenschutzrechtlichen Fragen abgedeckt, und es gibt keine Veranlassung für ein spezielles App-Gesetz", sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag).
Die Bundesregierung habe sich für "völlige Transparenz" entschieden und alle Codes offengelegt, sagte Lambrecht. Die Smartphone-Anwendung soll in dieser Woche eingeführt werden. Bei einer Corona-Infektion werden mittels der sogenannten Tracing-App alle Kontaktpersonen eines Erkrankten informiert, Infektionsketten sollen damit durchbrochen werden. Die App nutzt die Bluetooth-Technik. Eine zentrale Speicherung von Bewegungsprofilen erfolgt nicht.
"Jeder kann sich freiwillig entscheiden, die Corona-Warn-App zu nutzen und sie auf sein Smartphone herunterzuladen", sagte Lambrecht. Es werde keine Vorzüge oder Belohnungen für diejenigen geben, die die App aktivieren. "Und genauso wollen wir auch keine Nachteile für diejenigen, die dies nicht tun - etwa ein Zugangsverbot für Restaurants", sagte die Justizministerin.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte am Sonntag in der ARD-Sendung im "Bericht aus Berlin", die App sei kein Allheilmittel. Aber sie sei ein wichtiges Instrument, um Infektionsketten zu brechen. Kontaktpersonen könnten erheblich schneller informiert werden, als das bislang mit der Arbeit der Gesundheitsämter möglich sei.
epd kfr