Berlin (epd). Die in Berlin bestehende Corona-Quarantänepflicht für Einreisende aus dem nichteuropäischen Ausland ist einem Gerichtsbeschluss zufolge nicht gültig. Wie das Berliner Verwaltungsgericht in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung mitteilte, entspricht die aktuelle Corona-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes in diesem Punkt nicht den Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes. (VG 14 L 150.20)
Die pauschale Annahme, dass alle aus außereuropäischen Staaten einreisenden Personen unterschiedslos als Ansteckungsverdächtige zu behandeln seien, sei rechtlich nicht zu halten, hieß es unter anderem zur Begründung. Das Vorliegen eines Ansteckungsverdachts dürfe nur dann bejaht werden, wenn die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher sei als das Gegenteil. Zudem müsse die Annahme eines Ansteckungsverdachts stets auf konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen gestützt werden.
Die aktuelle Berliner Corona-Verordnung sieht den Angaben zufolge bei Einreisen aus anderen Ländern als EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island, dem Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien grundsätzlich eine 14-tägige häusliche Quarantäne vor. Gegen die Verordnung hatte ein Deutscher, der in Kürze von Mexiko aus einen Rückflug nach Deutschland antreten möchte, einen Eilantrag zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Corona-Verordnung gestellt. Gegen den Verwaltungsgerichtsbeschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.