Brüssel, Luxemburg (epd). Wölfe und bestimmte weitere Wildtiere stehen auch dann unter dem Schutz des EU-Rechts, wenn sie sich in Dörfern oder anderen menschlichen Siedlungen aufhalten. Das geht aus einem am Donnerstag in Luxemburg gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Im konkreten Fall ging es um einen Wolf, der 2016 in einem rumänischen Dorf ohne Genehmigung eingefangen worden war, um ihn anderswo wieder auszusetzen. (AZ: C-88/19)
Die sogenannte Habitat-Richtlinie verpflichte die EU-Staaten, für bestimmte Tierarten ein strenges Schutzsystem "in deren natürlichen Verbreitungsgebieten" einzuführen, erklärte der EuGH. Natürliche Verbreitungsgebiete umfassen bei Tieren wie dem Wolf laut EuGH aber mehr als nur "natürliche Lebensräume" wie beispielsweise den Wald. Sie schließen vielmehr alle Räume ein, in denen sich die Tiere im Rahmen des natürlichen Verhaltens aufhalten und ausbreiten und kennen damit "keine Abgrenzungen oder Grenzen".