Würzburg (epd). Im Würzburger Logopäden-Prozess haben die Verteidiger des Verurteilten Oliver H. Revision eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Urteil bleibe damit nicht rechtskräftig. Das Landgericht Würzburg hatte den 38-Jährigen am 25. Mai wegen 64-fachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und vier Monaten verurteilt. Es verhängte außerdem ein lebenslanges Berufsverbot. Die Verteidigung hatte in ihren Plädoyers eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten für angemessen gehalten. Sie plädierte gegen ein Berufsverbot.
Eine Begründung der Revision gibt es laut Gericht noch nicht. Es liege aber auch noch kein schriftliches Urteil vor. Die Revisionsbegründungsfrist beginne erst mit Zustellung des schriftlichen Urteils und betrage dann einen Monat.
Der geständige Mann hat laut den Ermittlungen seine Taten zwischen 2012 und 2019 begangen. Er hatte sich unter anderem in zwei evangelischen Kitas an sieben teils schwerbehinderten Jungen zwischen zwei und sechs Jahren vergangen. Von seinen Taten fertigte er Tausende Dateien pornografischer Bilder und Videos an, die er über das sogenannte Darknet verbreitete. Infolge der Ermittlungen haben die Behörden weitere Tatverdächtige in ganz Europa ausfindig gemacht.