Münster (epd). Zwei Jahre nach der Amokfahrt in Münster schließt die Staatsanwaltschaft die Verfahrensakten. Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen stehe fest, dass der Beschuldigte allein gehandelt habe und keine Mitwisser gehabt habe, erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Münster. Hinweise auf religiöse, politisch motivierte oder andere extremistische Motive lägen nicht vor. "Das Tatmotiv liegt allein in der Persönlichkeit des Beschuldigten und seiner bei der Tat in schrecklicher Weise umgesetzten Suizidabsicht", erklärte die Staatsanwaltschaft.
Der 48-jährige Mann hatte am 7. April 2018 einen Campingbus in eine Menschenmenge vor Lokalen in der Münsteraner Altstadt gesteuert. Dabei wurden vier Menschen getötet und 30 verletzt, einige von ihnen schwer. Der Fahrer erschoss sich am Tatort. Der Amokfahrer soll seit Jahren psychisch labil gewesen sein.
Laut Staatsanwaltschaft gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mann seine Tat vorher angekündigt hat. Der Mann habe zwar an mindestens 40 Empfänger eine "Lebensgeschichte" versandt, darin habe er aber weder die Tat noch seinen Suizid angekündigt. Ein strafrechtliches Versäumnis von anderen Menschen oder Behörden sei nicht zu erkennen.