Mannheim, Stuttgart (epd). Eine für diesen Sonntag angekündigte Demonstration der AfD in Stuttgart gegen die Corona-Regeln darf stattfinden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hob am Samstag einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf, das den Eilantrag der AfD gegen das von der Stadt Stuttgart verfügte Versammlungsverbot abgelehnt hatte. Die AfD-Demonstration kann allerdings nur mit 100 Teilnehmern und unter strengen Auflagen stattfinden, wie der VGH am Samstag in Mannheim mitteilte.
Der VGH hat damit der Beschwerde der AfD gegen das Versammlungsverbot in Stuttgart teilweise stattgegeben. Aus Gründen des Schutzes von Teilnehmern, Polizisten und Gegendemonstranten vor einer Infektion mit dem Coronavirus und des Schutzes der Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung des Epidemie könne die Versammlung nur unter strengen Auflagen stattfinden, hieß es.
Die Teilnehmer der AfD-Versammlung müssten zur An- und Abreise zum und vom Stuttgarter Schillerplatz zwei geschlossene Busse benutzen. Außerdem müssten sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen, und es gelte das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, erklärte das Gericht.