Berlin (epd). Unterstützt von Demonstranten hat das Mieterbündnis "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" am Montag beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen den Berliner Senat eingereicht. Die Initiative will nach eigenen Angaben damit gegen die Verschleppung der bereits mehr als 300 Tage andauernden rechtlichen Prüfung vorgehen, die den Beginn der zweiten Phase des gleichnamigen Volksbegehrens hinauszögere. Mehrere Gutachter hätten die Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens bestätigt. Dennoch gebe es noch immer keine offizielle Stellungnahme des Senats, mit der Begründung, die rechtliche Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, kritisierten die Initiatoren am Montag in Berlin.
"Die Verschleppungsstrategie des Senats in Sachen Volksbegehren ist eine Zumutung für die direkte Demokratie", erklärte Sprecher Moheb Shafaqyar. Die rechtliche Prüfung dürfe nicht dazu dienen, unliebsamen Initiativen den Wind aus den Segeln zu nehmen. "Wir hoffen, dass das Verwaltungsgericht dem Senat Grundsätze für eine Höchstfrist nicht nur für unsere, sondern auch für alle künftigen Volksbegehren an die Hand gibt", sagte Shafaqyar.
In der ersten Phase des Volksbegehrens hatte die Initiative dem Berliner Senat Mitte Juni vergangenen Jahres 77.000 Unterschriften übergeben. Das Bündnis will wegen steigender Mieten Immobilienunternehmen "vergesellschaften", die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen. Dazu soll der Senat ein Gesetz erarbeiten. Laut Berliner Landesgesetz sind in der ersten Stufe 20.000 gültige Unterschriften notwendig, die innerhalb von sechs Monaten gesammelt werden müssen, um ein Volksbegehren zuzulassen.