Berlin (epd). Im Zuge der CO2-Bepreisung ab 2021 erhalten Wohngeldempfänger einen Zuschlag zur Entlastung bei den Heizkosten. Der Bundesrat gab am Freitag in Berlin grünes Licht für die sogenannte CO2-Komponente. Sie wird berechnet nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen. Im Durchschnitt soll das Wohngeld damit rund 15 Euro pro Monat höher ausfallen. Profitieren werden rund 665.000 Geringverdiener-Haushalte.
Das Gesetz sieht vor, dass sich die CO2-Komponente nicht nach den tatsächlichen Heizkosten, sondern nach der Haushaltsgröße richtet und dann in die Wohngeldberechnung einbezogen wird. Die Mittel für das Wohngeld, das Bund und Länder gemeinsam finanzieren, werden für die Klimakomponente um 120 Millionen Euro jährlich oder rund zehn Prozent aufgestockt.
Wohngeld erhalten Geringverdiener und Rentner mit geringen Altersbezügen. Es ist zuletzt zu Beginn dieses Jahres erhöht worden und soll künftig alle zwei Jahre an die steigenden Preise angepasst werden. Die Klimakomponente beim Wohngeld ist Teil der Entlastungen der Bürger im Gegenzug für steigende Ausgaben durch die im Klimaschutzprogramm beschlossene CO2-Bepreisung, die sich vor allem bei Heiz- und Spritkosten bemerkbar machen wird.
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