Berlin (epd). Am Freitag haben weitere Corona-Hilfen den Bundesrat passiert. Die Länderkammer stimmte in Berlin unter anderem der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zu sowie Corona-Prämien für Pflegekräfte. Der Bundestag hatte die Gesetze am Donnerstag verabschiedet. Sie sollen helfen, die Auswirkungen der Corona-Krise zu mildern.
Das Kurzarbeitergeld steigt für Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist, ab dem vierten Monat auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des Nettolohns. Eltern bekommen 77 beziehungsweise 87 Prozent. Dies soll bis zum Jahresende gelten. Bislang beträgt das Kurzarbeitergeld 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettoeinkommens.
Die Hürden für Kurzarbeit waren im März mit einem ersten Sozialschutzpaket deutlich gesenkt worden. Inzwischen seien rund zehn Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Bundesrat, das betreffe jeden dritten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Kurzarbeit habe sich als wichtigstes Instrument gegen Arbeitsplatzverluste bereits in der Finanzkrise bewährt. Sie sei teuer, aber Arbeitslosigkeit sei noch teurer, sagte Heil.
Das Sozialschutzpaket II sieht außerdem ein um drei Monate verlängertes Arbeitslosengeld vor und mehr Zuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter mit Nebenjobs.
Altenpflegefachkräfte erhalten einmalig einen Bonus von 1.000 Euro als Anerkennung für ihren Einsatz in der Krise, der zunächst von den Pflege- und Krankenkassen bezahlt werden soll. Den Kassen wird ein Bundeszuschuss in Aussicht gestellt. Die Bundesländer sollen die Prämien auf bis zu 1.500 Euro aufstocken.
Zu den Regelungen zählen auch Hilfen für Angehörige, die sich wegen der Corona-Krise um Pflegebedürftige kümmern. Sie können sich leichter von der Arbeit freistellen lassen und erhalten 20 statt bisher 10 Tage lang eine Erstattung für den Lohnausfall.
Um den Infektionsschutz insbesondere in der Altenpflege und in Kliniken zu verbessern, finanzieren die Krankenkassen künftig regelmäßige, vorsorgliche Tests auf das Coronavirus. Für die Zusatzausgaben will langfristig der Bund aufkommen. Außerdem werden die Öffentlichen Gesundheitsdienste ausgebaut und die Meldepflichten zu Covid-19-Infektionen dauerhaft verankert und ausgeweitet.
Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erklärte, Bund und Länder hätten bisher gut zusammengearbeitet. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen seien "unausweichlich, notwendig und erfolgreich" gewesen. Nun gehe es darum, wieder auf mehr Eigenverantwortung der Bürger zu setzen. Es sei nicht mehr der allmächtig handelnde Staat gefragt, betonte Kretschmer, sondern das verantwortliche Handeln eines jeden Bürgers, um möglichst weitgehend wieder gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben zu ermöglichen.