Brüssel, Luxemburg (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarns Umgang mit Asylbewerbern in die Schranken gewiesen. Das Gericht stufte in einem am Donnerstag in Luxemburg gefällten Urteil die Unterbringung von Zufluchtsuchenden im sogenannten Transitlager Röszke als Inhaftierung ein, die womöglich illegal sei. Daneben machte der EuGH klar, dass die Betroffenen Recht auf ein neues Asylverfahren haben. Ungarn wollte sie zunächst ins Nachbarland Serbien abschieben und entschied später, sie in ihre Heimat zurückzuschicken. (AZ: C-924/19 und C-925/19)
Es geht nach früheren Angaben des EuGH um den Fall zweier Iraner und zweier Afghanen. Sie kamen 2018 und 2019 über Serbien nach Ungarn, beantragten Asyl und harren seither in dem direkt an der Grenze gelegenen Lager aus. Ungarn wollte die Menschen laut EuGH mit Verweis darauf, dass Serbien ein "sicheres Transitland" sei, zunächst dorthin abschieben. Als Serbien das verweigerte, änderte Ungarn die Zielorte der Abschiebungen in Iran beziehungsweise Afghanistan.
Der EuGH urteilte nun zum einen über die Unterbringung. Die Bedingungen in Röszke kämen einer Freiheitsentziehung gleich, vor allem weil die Menschen die Zone rechtmäßig weder nach Serbien noch nach Ungarn hinein verlassen könnten. Die Haft unterliegt nach EU-Recht aber verschiedenen Voraussetzungen und ist damit anfechtbar.
Mit Blick auf die Abschiebungen machte der EuGH klar, dass die Betroffenen neue Asylanträge stellen dürften, nachdem Ungarn ihre Heimatländer an die Stelle des Nachbarlandes gesetzt hatte. Der EuGH verwies dabei auf ein früheres eigenes Urteil. Danach war schon die Entscheidung, die Asylgesuche inhaltlich nicht zu prüfen, weil Serbien vermeintlich "sicheres Transitland" sei, nicht rechtens.
Das EuGH-Urteil entscheidet nicht direkt über die Betroffenen. Ungarn muss sich aber in den weiteren nationalen Verfahren daran halten.