Berlin (epd). In Deutschland werden vermeintliche Therapien zur Änderung der Sexualität oder geschlechtlichen Identität verboten. Mit den Stimmen von Union, SPD und FDP verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend in Berlin ein Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen. Insbesondere Minderjährige sollen damit vor schädlicher Beeinflussung geschützt werden. Die übrigen Fraktionen enthielten sich. Eine Gegenstimme gab es in der AfD-Fraktion.
Verboten werden Therapien, die eine Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Präferenz oder der Geschlechtsidentität zur Folge haben. Geschlechtsumwandlungen, die die selbst empfundene Identität unterstreichen, sind davon ausdrücklich ausgenommen. Das gilt auch für Behandlungen von Störungen wie Exhibitionismus und Pädophilie.
Verstöße gegen das Verbot können mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Auch das Werben oder Vermitteln von umgangssprachlich "Homo-Heilung" genannten Angeboten wird bestraft. Bei Verstoß droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 30.000 Euro.
Das Verbot gilt grundsätzlich für Therapien an Minderjährigen unter 18 Jahre, aber auch für solche an Volljährigen, wenn deren Einwilligung auf einem Willensmangel beruht, wie es im Gesetzestext heißt. Konversionstherapien verursachen Experten zufolge oft Ängste und Unsicherheiten bei den Menschen, die angeblich behandelt werden sollen.
Die Grünen forderten ein Verbot auch für Therapien bei Erwachsenen und deswegen eine Heraufsetzung der Altersgrenze auf 26 Jahre. Auch die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis sagte in der Debatte, sie hätte sich eine höhere Altersgrenze gewünscht. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde aber im Plenum abgelehnt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, das Gesetz adressiere Werte und Grundsatzfragen der Gesellschaft. Es gehe um die Frage, ob jeder und jede mit seiner oder ihrer Orientierung und Identität willkommen sei.