Berlin (epd). Das Elterngeld wird wegen der Corona-Krise flexibler. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag in Berlin einen Gesetzentwurf, wonach Väter und Mütter, die während der Pandemie in systemrelevanten Berufen arbeiten und etwa in den Krankenhäusern dringend gebraucht werden, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Bislang müssen Eltern diese bis zum 14. Lebensmonat des Kindes nehmen.
Eltern die in Kurzarbeit sind, müssen zudem nicht befürchten, dass das Kurzarbeitergeld ihr Elterngeld mindert. Werdende Eltern in Kurzarbeit können die Monate mit geringen Einkommen für die Elterngeldberechnung ausklammern. Auch der Partnerschaftsbonus soll nicht entfallen, wenn die Eltern mehr oder weniger arbeiten als geplant. Die Regelungen treten - nach der Bundesratsbefassung - rückwirkend zum 1. März in Kraft und gelten zunächst bis Ende dieses Jahres.
Elterngeld gibt es nach der Geburt eines Kindes, wenn ein Elternteil die Arbeit reduziert, um das Kind zu betreuen. Es wird länger gezahlt, wenn sich die Partner Arbeit und Kinderbetreuung teilen. Im vergangenen Jahr bezogen 1,9 Millionen Eltern die Leistung. Etwa 40 Prozent der Väter beteiligen sich an der Betreuung.