Verfassungsgericht: Rund 70 Verfahren zu Grundrechtsverletzungen
Karlsruhe (epd). Seit Einführung der Corona-Beschränkungen im März sind beim Bundesverfassungsgericht etwa 70 Verfahren zu Einschränkungen der Grundrechte geführt worden. Dazu zählten Streitigkeiten zu Versammlungsverboten, zu Ausgangsbeschränkungen und den bis vor kurzem geltenden Gottesdienstverboten. In etwa rund 50 Verfahren sei bereits eine Entscheidung ergangen, teilte das Bundesverfassungsgericht auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Mittwoch in Karlsruhe mit.
Zahlreiche weitere Eilanträge wegen Beschränkungen seien zurückgewiesen worden. Teils waren sie aus Sicht der Karlsruher Richter nicht ausreichend begründet oder wurden nicht zuerst bei den zuständigen Fachgerichten gestellt.