Berlin (epd). Einkaufswagenpflicht, Masken, Verbot für Kinder: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreichen Beschwerden einzelner Gruppen wegen besonderer Einschränkungen während der Corona-Pandemie. Wie die Stelle am Mittwoch in Berlin mitteilte, sind seit Beginn der Pandemie mehr als 100 Fragen eingegangen, die eine Benachteiligung etwa wegen des Alters oder einer Behinderung sehen. "Die Bedrohung durch das Virus macht nicht alle gleich - manche Gruppen haben nun noch mehr mit Ausgrenzung, Hass und Benachteiligung zu kämpfen", sagte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke.
An die Stelle wendete sich beispielsweise ein Mann mit Gehhilfe, der nicht wie vorgeschrieben einen Einkaufswagen im Supermarkt benutzen konnte und deswegen nicht eingelassen wurde. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, seien Ausnahmen in Einzelfällen angezeigt, mahnte die Antidiskriminierungsstelle. Sie wies auch darauf hin, dass die Maskenpflicht Menschen mit Hörbehinderung beeinträchtigt, die aufs Lippenlesen angewiesen sind.
Geschildert wurden den Angaben zufolge auch Fälle, in denen Kinder nicht in Baumärkte gelassen wurden, was Alleinerziehende vor Probleme stelle. Berichte gab es demzufolge auch über rassistische Anfeindungen in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz gegen Menschen mit asiatischem Aussehen. Zudem kritisierte die Antidiskriminierungsstelle, dass in manchen Antragsformularen für staatliche Hilfsgelder nur die Geschlechter "weiblich" und "männlich" angegeben werden können. Das Personenstandsgesetz ermöglicht inzwischen auch "divers" als drittes Geschlecht für Menschen, die sich keinem der beiden anderen zugehörig fühlen.