Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch weitere Hilfen für die Abmilderung der sozialen Folgen der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Das sogenannte Sozialschutzpaket II sieht unter anderem Verbesserungen bei der Kurzarbeit und beim Arbeitslosengeld vor. Vom Kabinett gebilligt wurde eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf, der letztlich vom Bundestag beschlossen werden muss. Der hatte vor wenigen Wochen schon umfangreiche Hilfen beschlossen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, es sei weitere Unterstützung notwendig. "Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz", sagte er. Deutschland habe "mittlerweile mit der größten Wirtschaftskrise in der Geschichte unseres Landes zu kämpfen".
Das Paket sieht vor, dass Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um mindestens die Hälfte reduziert wurde, nach vier Monaten 70 und nach sieben Monaten 80 Prozent des Nettoeinkommens als Kurzarbeitergeld erhalten sollen. Für Arbeitnehmer mit Kindern liegt es um nochmals sieben Prozentpunkte höher. Bislang liegt das Kurzarbeitergeld bei 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettoeinkommens.
Das Paket sieht außerdem unter anderem vor, die Zahlung von Arbeitslosengeld für einen befristeten Zeitraum um drei Monate zu verlängern und die Weiterzahlung von Waisenrenten sicherzustellen, wenn sich bei jungen Menschen etwa Pandemie-bedingt Freiwilligendienste verschieben. Die Regelungen sind befristet bis Ende des Jahres.
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministerium erklärte zudem, dass die Zuverdienstgrenze angehoben werden solle. Kurzarbeiter können dann mit einem Nebenjob so viel verdienen, wie sie es regulär würden. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (beide CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wollen sogar weitere Zuverdienstmöglichkeiten. In einer Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss äußern sie die Sorge, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld den Anreiz senken würde, in der Landwirtschaft auszuhelfen, der ausländische Kräfte wegen der Einreisebeschränkungen fehlen. Sie wollen, dass in systemrelevanten Bereichen verdientes Geld befristet bis Oktober nicht hinzugerechnet wird.
Allein der höhere Anspruch auf Arbeitslosengeld führt laut Bundesarbeitsministerium zu Mehrausgaben von rund 1,95 Milliarden Euro für rund 380.000 betroffene Bezieher. Beim Kurzarbeitergeld rechnet das Ministerium mit zusätzlichen 680 Millionen Euro. 1,8 Millionen Menschen würden allein davon profitieren. Heil sagte, die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes helfe vor allem Geringverdienern. Aber auch Normalverdiener müssten sich zunehmend "strecken", um laufende Kosten wie Mieten begleichen zu können.