Berlin (epd). Der Bund stellt ab sofort bis zu 5,4 Millionen Euro Soforthilfe für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung. Das Hilfsprogramm ziele darauf ab, künstlerisches Arbeiten trotz der Corona-Pandemie zu ermöglichen, betonte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) am Mittwoch in Berlin. Antragsteller könnten bis zu 200.000 Euro aus dem Soforthilfeprogramm erhalten. Ein Schwerpunkt des Programms liege auf der Förderung von Präsentations- und Vermittlungsformaten, die in Reaktion auf die Pandemie entwickelt werden.
Das Soforthilfeprogramm läuft bis Ende des Jahres 2020 und richtet sich an professionelle Orchester und Ensembles mit Sitz in Deutschland. Voraussetzung ist, dass die Projekte im Inland durchgeführt werden und dass die Orchester nicht überwiegend öffentlich finanziert werden. Zur Zielgruppe gehörten etwa das in Berlin ansässige Mahler Chamber Orchestra, das Frankfurter Ensemble Modern und das Freiburger Barockorchester.
Zur Begründung sagte Grütters, "das Musikleben ist durch Corona zum Erliegen gekommen". Das sei existenzgefährdend, besonders für alle freien Orchester und Ensembles, für die Erlöse aus Auftritten die entscheidende Einnahmequelle sind: "Gerade sie sichern die Vielfalt der traditionsreichen und weltweit einzigartigen Musiklandschaft in Deutschland."
Zugleich kündigte Grütters an, dass die vom Bund geförderten Kulturinstitutionen freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern in der Corona-Krise Ausfallhonorare zahlen. Wenn Veranstaltungen wegen der Pandemie abgesagt werden mussten, sollten bis zu 60 Prozent der Gage gezahlt werden, erklärte die Kulturstaatsministerin. Voraussetzung sei, dass der Vertrag mit einer vom Bund geförderten Kulturinstitution bis zum 15. März geschlossen wurde. Als Beispiele hatte Grütters zuvor im RBB-Inforadio unter anderen die Berliner Festspiele, die Rundfunk und Chöre GmbH oder die Barenboim-Said-Akademie genannt.
Bei Honoraren bis zu 1.000 Euro pro Veranstaltung würden 60 Prozent als Ausfallhonorar gezahlt, bei Gagen darüber seien es 40 Prozent. Die Höchstgrenze liege bei 2.500 Euro. Bislang sei dies haushaltsrechtlich nicht möglich gewesen, da laut Gesetz eine Leistung erst erbracht werden muss, bevor sie bezahlt wird, erläuterte die Kulturstaatsministerin.
Die Mittel für das Soforthilfeprogramm für freie Ensemble stammen den Angaben zufolge aus dem Förderprogramm "Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland", das erstmals von 2017 bis 2020 aufgelegt wurde. Aufgrund des großen Erfolgs habe die Bundesregierung für eine Fortsetzung des Programms 16,2 Millionen Euro für drei weitere Jahre vorgesehen. Die Haushaltsmittel für das Jahr 2020 würden nun für das einmalige Corona-Hilfsprogramm umgewidmet. Die Fortsetzung des regulären Förderprogramms ab Januar 2021 werde angestrebt, hieß es weiter.
Darüber hinaus arbeitet die Kulturstaatsministerin den Angaben zufolge mit dem Bundesfinanzminister an einem Strukturfonds für die Kultur. Über die Höhe werde verhandelt. Der Kulturrat hatte demnach einen Notfallfonds von 500 Millionen Euro ins Spiel gebracht.