Eilantrag gegen Maskenpflicht erfolglos
Mainz (epd). Das Verwaltungsgericht Mainz hält die seit Montag geltende Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln für rechtmäßig. In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung wies das Gericht einen Eilantrag gegen die Anordnung zurück (AZ: 1 L 276/20.MZ). Die Maßnahme verfolge den "legitimen Zweck", eine Überlastung des Gesundheitssystems durch die Coronavirus-Pandemie zu verhindern, und solle die schrittweise Aufhebung anderer Einschränkungen ermöglichen. Dies sei derzeit gerechtfertigt.
Die Antragstellerin habe sich auf Gesundheitsgefahren durch das Tragen von Gesichtsmasken berufen, aber dafür "keine zuverlässigen Anhaltspunkte" geltend machen können.