Berlin (epd). Die vom Bund geförderten Kulturinstitutionen werden freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern in der Corona-Krise Ausfallhonorare zahlen. Wenn Veranstaltungen wegen der Pandemie abgesagt werden mussten, sollen bis zu 60 Prozent der Gage gezahlt werden, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) am Mittwoch in Berlin im RBB-Inforadio. Voraussetzung sei, dass der Vertrag mit einer vom Bund geförderten Kulturinstitution bis zum 15. März geschlossen wurde. Dazu zählen unter anderem die Bayreuther Philharmoniker, die Berliner Festspiele, die Rundfunk und Chöre GmbH oder die Barenboim-Said-Akademie.
Bei Honoraren bis zu 1.000 Euro pro Veranstaltung würden 60 Prozent als Ausfallhonorar gezahlt, bei Gagen darüber seien es 40 Prozent. Die Höchstgrenze liege bei 2.500 Euro. Bislang sei dies haushaltsrechtlich nicht möglich gewesen, da laut Gesetz eine Leistung erst erbracht werden muss, bevor sie bezahlt wird, erläuterte die Kulturstaatsministerin.
Grütters sagte, sie hoffe, dass die von den Bundesländern und Kommunen geförderten Häuser flächendeckend zu ähnlichen Lösungen kommen. Das Geld für die Gagen sei bereits zu 100 Prozent in deren Budgets vorgesehen. "Deshalb wäre es überhaupt kein Problem, sie jetzt auch in Abschlägen mit 60 oder 40 Prozent an die arbeitslos gewordenen Solisten zu bezahlen, die nicht im festen Ensemble sind", sagte Grütters.
Darüber hinaus arbeitet die Kulturstaatsministerin mit dem Bundesfinanzminister an einem Strukturfonds für die Kultur. Über die Höhe werde verhandelt. Der Kulturrat hatte demnach einen Notfallfonds von 500 Millionen Euro ins Spiel gebracht.