Düsseldorf (epd). In Nordrhein-Westfalen sind vom 1. Mai an wieder Gottesdienste und andere "Versammlungen zur Religionsausübung" erlaubt. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften hätten erklärt, dass sie die Vorkehrungen zur Einhaltung des Mindestabstands und zum Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus bis dahin vornehmen könnten, teilte die Landesregierung am Donnerstag in Düsseldorf mit.
"Auf der Grundlage der gleichermaßen umfassenden und präzisen vorgelegten Konzepte und Maßnahmenkataloge sieht die Landesregierung die Möglichkeit, dass zeitnah Gottesdienste wieder unter Beteiligung von Gläubigen gefeiert werden können", hieß es. Details zu den Konzepten wurden zunächst nicht mitgeteilt.
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erklärte, die Freiheit der Religionsausübung sei ein wichtiges Grundrecht der Verfassung. "Wir sind dankbar für das hohe Maß an Verständnis und Verantwortung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise."
Jüdische Gemeinden hätten auf die gemeinsame Feier des Pessachfestes verzichtet und Christen auf die großen Gottesdienste von Gründonnerstag bis Ostern, betonte Laschet. Die Muslime hätten ihrerseits die Bereitschaft erklärt, den Auftakt zum Ramadan ohne gemeinsames Freitagsgebet zu feiern und den Ramadan mit seinen abendlichen Begegnungen zum Fastenbrechen anders zu gestalten als üblich.