Berlin (epd). Der Bundestag hat Mitglieder für den neuen Deutschen Ethikrat gewählt - allerdings nicht vollständig. 11 der insgesamt 13 zuvor von den Fraktionen benannten Experten wurden am Donnerstag in Berlin einstimmig von allen Parteien akzeptiert, darunter der Philosoph und frühere Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin, die evangelische Regionalbischöfin Petra Bahr aus Hannover und die katholische Moraltheologin Kerstin Schlögl-Flierl. Abgelehnt wurden zwei von der AfD vorgeschlagene Mediziner.
SPD, Linke, Grüne und einzelne Abgeordnete der Union stimmten gegen den Medizinhistoriker Axel W. Bauer, der von 2008 bis 2012 dem Ethikrat bereits einmal angehörte, und den Mediziner Helmut Hahn. FDP und die Mehrheit der Unionsabgeordneten enthielten sich bei der Abstimmung über die Vorschläge der AfD, denen nur diese Fraktion zustimmte. Der bislang 26-köpfige Ethikrat, der Parlament und Regierung bei gesellschaftlichen, vor allem medizin- und bioethischen Fragen berät, könnte somit künftig kleiner ausfallen.
Dass vorgeschlagene Mitglieder nicht berufen wurden, gab es nach Angaben des Ethikrats bislang nicht. Die AfD, die seit 2017 im Bundestag vertreten ist, durfte erstmals Experten nominieren. Theoretisch könnten die nun zunächst fehlenden Mitglieder nachgewählt werden. Auch mit 24 Mitgliedern sei das Gremium aber handlungsfähig, hieß es aus der Geschäftsstelle des Ethikrats.
Formell berufen muss allerdings zunächst Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) die vom Bundestag gewählten Mitglieder sowie die von der Bundesregierung benannten Experten, die bislang noch gar nicht namentlich bekannt sind. Beide Organe benennen je zur Hälfte die Mitglieder des Gremiums.
Vom Bundestag neu in den Ethikrat gewählt wurden auch der Biochemiker Hans-Ulrich Demuth, die Juristen Helmut Frister und Stephan Rixen sowie die Pflegeexpertin Annette Riedel. Der Jurist Steffen Augsberg, die Biologin Sigrid Graumann, der Gerontologie-Experte Andreas Kruse und der Theologe Andreas Lob-Hüdepohl wurden für eine weitere Amtszeit bestätigt.
Der Ethikrat erarbeitet nach eigenen Schwerpunkten oder auf Bitten von Regierung oder Parlament Stellungnahmen zu umstrittenen Themen. Zuletzt veröffentlichte das interdisziplinäre Gremium ein Papier zu den Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie und zur befürchteten sogenannten Triage, der Auswahl von Patienten bei nicht ausreichenden Behandlungsressourcen.
Die Amtszeit des Ethikrats beträgt vier Jahre. Die Legislaturperiode des vorangegangenen Ethikrats war am 10. April ausgelaufen. Die Berufung des neuen Gremiums hatte sich verzögert, weil der Bundestag Ende März wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt und mit verkürzter Tagesordnung zusammengekommen war, so dass die Wahl aufgeschoben wurde.
Mitglieder können dem Gremium für maximal zwei Amtszeiten angehören. Der bisherige Vorsitzende des Ethikrats, Peter Dabrock, war nach acht Jahren ausgeschieden. Damit muss der Expertenrat, sobald er sich konstituieren kann, für diese Amtszeit auch diese Position neu bestimmen.