Karlsruhe (epd). Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den Attentäter von Halle erhoben. Stephan B. ist "des Mordes in zwei Fällen sowie des versuchten Mordes in mehreren Fällen zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen hinreichend verdächtig", wie der Generalbundesanwalt in Karlsruhe am Dienstag mitteilte. In zwei Fällen des Mordversuchs besteht zudem jeweils tateinheitlich der hinreichende Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung sowie der versuchten räuberischen Erpressung mit Todesfolge. Zudem ist Stephan B. wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, Volksverhetzung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
In der Anklageschrift heißt es: "Stephan B. plante aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens." Dazu habe er sich mit acht Schusswaffen, mehreren Sprengsätzen, Helm und Schutzweste ausgerüstet und sei am 9. Oktober 2019 zur Synagoge in der Humboldtstraße in Halle gefahren. Zum Zeitpunkt des Attentats hielten sich in der Synagoge zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur 52 Gläubige auf. Der Angeschuldigte filmte seine Tat und verbreitete die Aufnahmen im Internet.
Sein Plan scheiterte an der geschlossenen Tür der Synagoge. Er erschoss dann eine 40 Jahre alte Passantin, die ihn zuvor auf sein Verhalten angesprochen hatte. Er soll mehrfach in ihren Rücken geschossen haben. In einem nahegelegenen Döner-Imbiss erschoss Stephan B. einen 20 Jahre alten Mann. Auf der Flucht schoss er in Landsberg-Wiedersdorf auf einen Anwohner mit Lebensgefährtin und verletzte sie schwer.