Düsseldorf (epd). Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Dienstag das vieldiskutierte Epidemie-Gesetz verabschiedet. CDU, FDP, SPD und Grüne sowie ein fraktionsloser Abgeordneter stimmten in dritter Lesung für den überarbeiteten Gesetzentwurf, der der Landesregierung im Falle einer Verschärfung der Corona-Krise besondere Durchgriffsrechte ermöglicht. Die AfD, die die dritte Lesung zum Gesetz herbeigeführt hatte, votierte dagegen.
In dem überarbeiteten Gesetz ist die ursprünglich geplante Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal für den Kriseneinsatz in Krankenhäusern nicht mehr vorgesehen. Ärzte, Pflegepersonal und Rettungskräfte können sich stattdessen nun in ein Freiwilligenregister eintragen. Zudem wird das Gesetz bis Ende 2021 befristet. Dann läuft auch ein entsprechendes Bundesgesetz für den Epidemie-Krisenfall aus.
Die Möglichkeit zur Beschlagnahmung von medizinischem Gerät wird dem neuen Gesetz zufolge streng auf Einzelfälle beschränkt. Als Reaktion auf den Gesetzentwurf hatten einzelne Unternehmen aus NRW bereits angekündigt, ihre Medizinprodukte außerhalb des Bundeslandes lagern zu wollen. Die Festlegung einer epidemischen Notlage ist in dem Gesetz auf zwei Monate befristet. Solange gelten auch mögliche Einzel-Ermächtigungen der Minister. Mögliche notwendige Änderungen in Zeiten einer Epidemie, etwa am Schulgesetz, soll nur das Parlament vornehmen können.