Kassel (epd). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat zwei gegen die infektionsschutzrechtlichen Regelungen des Landes Hessen gerichtete Eilanträge zurückgewiesen. Wie der VGH am Donnerstag mitteilte, hatten zwei Privatleute und ein Unternehmen per Eilantrag eine einstweilige Anordnung gegen die entsprechenden Corona-Verordnungen verlangt, da diese rechtswidrige und erhebliche Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten darstellten. (AZ 8 B 910/20.N)
Das sahen die Richter anders. Die angegriffenen Regelungen seien nicht rechtswidrig, erklärten die Richter. Zwar verkenne der VGH nicht die weitreichenden und beispiellosen Einschränkungen der Verordnungen, doch dienten diese dem legitimen Ziel einer befristeten Verhinderung weiterer Infektionsfälle sowie einer möglichst umfassenden medizinischen Versorgung von Personen, die an Covid-19 erkrankt seien.
In einem weiteren Urteil wies der VGH ebenfalls Eilantrag der Betreiberin eines Fitnessstudios zurück, die eine Rücknahme des Verbotes ihres Betriebs verlangt hatte (AZ 8 B 913/20.N). Auch hier hieß es, die angegriffene Regelung sei weder offensichtlich rechtswidrig, noch sei bei der vom Senat anzustellenden Folgenabwägung die Außervollzugsetzung der Regelung geboten. Beide Beschlüsse des VGH sind unanfechtbar.