Berlin (epd). Beschäftigten im unteren Lohnbereich droht laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) durch die Corona-bedingte Kurzarbeit ein Abrutschen in Hartz IV. Betroffen sind vor allem Beschäftigte in Dienstleistungsberufen wie Einzelhandel, Gastronomie und der Gebäudereinigung, wie aus Daten des Gewerkschaftsbundes hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegen. Der DGB fordert deshalb eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds.
Da wegen der Corona-Krise die Arbeit in vielen Betrieben komplett ausgesetzt wurde, leben laut DGB derzeit viele Beschäftigte vollständig vom Kurzarbeitergeld. Für Mitarbeiter von Restaurants etwa, deren Arbeitsplätze geschlossen sind, bedeute dies, dass sie mit rund 720 Euro im Monat auskommen müssten. Gebäudereiniger haben nach den Berechnungen des DGB rund 780 Euro zur Verfügung. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag) darüber berichtet.
Auch Kulturschaffende, die oft ebenfalls geringe Einkommen haben, könnten demnach leicht unter die Grenze der Grundsicherung rutschen, hieß es. Zusätzliche Härten entstünden für Beschäftige, die bislang in Teilzeit gearbeitet haben. Viele von ihnen müssten ergänzend Hartz IV beantragen.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte eine deutliche Anhebung des Kurzarbeitergeldes. Wenn Tausende zusätzlich Hartz IV beantragen müssten, weil sie von dem krisenbedingten Mini-Einkommen einfach nicht leben könnten, dann zahle das am Ende schließlich auch die Gemeinschaft, sagte Buntenbach den Funke-Zeitungen.