Berlin (epd). Die Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie müssen nach Ansicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeitlich eng begrenzt werden. Das gelte insbesondere für Kontaktsperren, die nach einer Regel-Lockerung nur für Risikogruppen wie etwa ältere Menschen vorgegeben würden, sagte Institutsdirektorin Beate Rudolf am Donnerstag in Berlin. In der Debatte um die Lockerung der Corona-Maßnahmen ist ein stufenweiser Ausstieg im Gespräch, der vorsieht, die Beschränkungen bei Risikogruppen länger weiterzuführen.
"Bisher hat die Politik einen Ansatz gewählt, der alle Gruppen der Bevölkerung betrifft", sagte Rudolf. Sollte dies im Zuge der Lockerungen nicht mehr der Fall sein und nur die Freiheit der Risikogruppen eingeschränkt sei, so müsse die Politik auch Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen finanzieren. Etwa mit gesundheitlichen und pflegerischen Leistungen könnten "besondere Verletzlichkeiten" ausgeglichen werden.
Mit Blick auf befürchtete Auswahlentscheidungen von Ärzten aufgrund knapper Ressourcen in der Corona-Krise warnte Rudolf vor Kriterien wie einer Altersgrenze. "Der Staat darf keine medizinische Entscheidung über die Verweigerung einer Behandlung oder gar einen Behandlungsabbruch dulden, die auf dem Kriterium des Lebensalters beruht", sagte sie.