Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die Forderung der FDP nach einer zumindest teilweisen Legalisierung der Leihmutterschaft zurückgewiesen. Durch das im Embryonenschutzgesetz festgelegte Verbot habe der Gesetzgeber im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft gewährleisten wollen, heißt es in der Antwort von Spahns Ministerium auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, über die das "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Montag) berichtete.
Bei einer Leihmutterschaft, bei der eine Frau das Kind für eine andere Familie austrägt, seien genetische und austragende Mutter nicht identisch. "Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohles befürchten", heißt es laut Bericht zur Begründung des Gesundheitsministeriums. Eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes sei in dieser Legislaturperiode nicht vorgesehen.
Helling-Plahr hatte Ende 2019 vorgeschlagen, die Leihmutterschaft mit ähnlichen Regeln wie die Lebendorganspende zu erlauben. Danach wäre sie nur zwischen sich nahe stehenden Personen wie zum Beispiel Verwandten erlaubt. Die Leihmutterschaft ist ethisch hoch umstritten und in Deutschland nicht erlaubt. Das Bundesjustizministerium erarbeitet in dieser Wahlperiode eine Reform des Abstammungsrechts. Eine Legalisierung der Leihmutterschaft ist nach den derzeitigen Plänen auch dort nicht vorgesehen.