Neustadt/Weinstraße (epd). Wegen der Coronavirus-Pandemie darf in Rheinland-Pfalz derzeit auch dann nicht demonstriert werden, wenn für eine Kundgebung lediglich zwei Teilnehmer angemeldet wurden. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße bestätigte am Freitag in einem Eilverfahren eine Entscheidung der Kreisverwaltung Germersheim (4 L 333/20.NW ). Diese hatte Gegnern der deutschen Asylpolitik und der verhängten Pandemie-Schutzmaßnahmen eine Kundgebung mit dem Thema "Migrationspolitik, neue Weltordnung, Corona" untersagt. Der Versammlungsleiter wollte mit Megafon und einem Bollerwagen mit Beschallungsanlage durch die südpfälzische Stadt Kandel ziehen.
An der Demonstration sollte außer dem Antragsteller nur noch eine weitere Person teilnehmen. In Kandel war im Dezember 2017 eine 15-Jährige von einem afghanischen Flüchtling ermordet worden. In der Folgezeit wurde der 9.000-Einwohner-Ort wiederholt zum Schauplatz größerer rechtsgerichteter Demonstrationen und von Gegenkundgebungen. Die in Rheinland-Pfalz gültige Landesverordnung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie verbietet derzeit sämtliche Versammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, wenn es sich dabei nicht um Menschen aus einem gemeinsamen Haushalt handelt.
Die Neustädter Richter wiesen einen Einspruch gegen das behördliche Verbot auch mit der Begründung zurück, aufgrund der besonderen Situation vor Ort sei "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in kürzester Zeit mit einem spontanen Gegenprotest zu rechnen". Auch sei nicht auszuschließen, dass sich weitere Personen den beiden Demonstranten anschließen. Eine mögliche größere Menschenansammlung könne aus Infektionsschutzgründen aber nicht hingenommen werden. Gegen die Entscheidung ist noch eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz möglich.