Nürnberg (epd). Vom 1. April an können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit Geld dazuverdienen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Bundesagentur für Arbeit teilte am Donnerstag in Nürnberg mit, wer in einem systemrelevanten Bereich eine Beschäftigung aufnehme, müsse sich den Lohn nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Die Grenze ist das vorherige Nettoeinkommen. Die Regelung gilt bis Ende Oktober.
Sie soll dafür sorgen, dass während der Corona-Krise Branchen, die Arbeitskräfte brauchen, Helferinnen und Helfer aus anderen Berufen beschäftigen können. Zu den systemrelevanten Wirtschaftszeigen zählen der Bundesagentur zufolge das Gesundheitswesen, Medizinprodukte- und -gerätehersteller, Apotheken, die Belieferung von Kliniken und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, der Güterverkehr, der Lebensmittelhandel und die Lebensmittelherstellung sowie die Lieferdienste.