Kassel (epd). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) muss über das Verbot von Gottesdiensten entscheiden, das die hessische Landesregierung am 17. März in ihrer Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen hat. Den Antrag, das Verbot aufzuheben, habe ein katholischer Christ gestellt, teilte der VGH am Montag in Kassel mit.
Der 8. Senat, bei dem das Verfahren eingegangen ist, wolle noch vor Ostern entscheiden. Der Mann habe einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Antragsgegner sei das Land Hessen.
Die Landesregierung hat in der Verordnung vom 17. März unter anderem die Schließung von Bars, Kneipen, Tierparks und Kultureinrichtungen beschlossen. Außerdem heißt es in der Verordnung: "Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind ebenfalls untersagt."