Verbände fordern Zugang zum Asylrecht an EU-Außengrenzen

Berlin (epd). Mehr als 20 Sozial- und Flüchtlingsverbände sowie Menschenrechtsorganisationen haben die Bundesregierung aufgefordert dazu beizutragen, das Asylrecht an Europas Grenzen zu gewährleisten. In einem am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Appell fordern die Verbände, von geplanten Außengrenzverfahren in Haftzentren abzusehen, und verlangen eine schnelle Verteilung von Asylsuchenden auf Europa. Den Appell mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ab Juli unterzeichneten unter anderen die Diakonie Deutschland, der Caritasverband und Amnesty International. Die EU-Kommission will bis zum Sommer neue Vorschläge zur Reform des europäischen Asylsystems unterbreiten.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie erklärte: "Tränengas, Push-backs und Internierungslager entsprechen weder unseren christlichen Werten noch den Prinzipien, die sich Europa gegeben hat." Die EU müsse aktuell in Griechenland und mit der geplanten Reform des europäischen Asylsystems "ein gut ausbalanciertes Signal der Menschlichkeit senden. Härte allein ist erbärmlich!", sagte Lilie. Die Organisationen wenden sich insbesondere gegen Pläne für eine Vorprüfung von Asylanträgen an den Außengrenzen. Die Probleme von Grenzverfahren würden durch die Eskalation und die menschenunwürdigen Zustände in den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln mehr als deutlich.

Die Bundesregierung spricht sich in einem Konzeptpapier zur Reform des europäischen Asylsystems dafür aus, nur Asylsuchende, die an den Außengrenzen positiv vorgeprüft wurden, nach einem bestimmten Schlüssel in die EU-Mitgliedsländer zu verteilen. Andernfalls sollen sie in ein Nicht-EU-Land zurückgeführt werden, wie es bereits im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung von Griechenland praktiziert wird.

An der türkisch-griechischen Grenze versuchen die dort ausharrenden Flüchtlinge Medienberichten zufolge unterdessen immer wieder, die Grenzsicherungen zu überwinden. Griechenland hat die Entgegennahme von Asylanträgen für einen Monat ausgesetzt. Das Bundesinnenministerium bestätigte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd), die Entscheidung beruhe auf griechischem Recht und werde mit der aktuellen Notsituation an der Grenze zur Türkei begründet.