Berlin (epd). Das Bundesinnenministerium will Träger von Integrationsprojekten von der Förderung aus dem EU-Fonds AMIF ausschließen, wenn Mitarbeiter versuchen, Abschiebungen zu verhindern. Für die Förderung sei "entscheidend", dass ein Antragsteller Maßnahmen zur Vollziehung der Ausreisepflicht "weder beeinträchtigt, stört oder gar verhindert", heißt es in der deutschen Ausschreibung des Fördertopfes. Die Grünen kritisierten die Bedingungen. Politisch unliebsame Träger würden ausgeschlossen, sagte die migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Filiz Polat, dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Verbände sollten zukünftig eine Erklärung unterschreiben, "beim Einsatz gegen Abschiebungen die Füße still zu halten", sagte Polat. Sie fürchte, dass bereits die Einschaltung eines Rechtsbeistands im Rahmen der Beratung als Verhinderung einer staatlichen Maßnahme gewertet werden könne. "Das steht im Widerspruch zu allen rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien", sagte sie.
Aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) werden Projekte kofinanziert, die zur Weiterentwicklung des europäischen Asylsystems beitragen, Integration stärken oder freiwillige Rückkehr fördern. Für den aktuellen Förderzeitraum, der Ende 2022 endet, stehen laut Ausschreibung 97,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte, dass es eine Grundidee der Richtlinien sei, dass durch staatliche Mittel nicht Handlungen gefördert würden, die darauf abzielten, "staatliches Vollzugshandeln" zu beeinträchtigen. Die Formulierung gelte vor allem, wenn Zuwendungsempfänger über geplante Maßnahmen mit dem Ziel einer Behinderung derselben informierten oder ohne Erlaubnis der Behörde Zeitpunkte oder Zeiträume einer bevorstehenden Abschiebung veröffentlichten oder einem ausreisepflichtigen Ausländer mitteilten. Eine Rechtsberatung würde aber nicht unter die Klausel fallen, betonte der Sprecher.