Köln (epd). Die Kölner Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski hält das von der Bundesregierung geplante Verbot umstrittener Konversionstherapien zur Unterdrückung von Homosexualität für gerechtfertigt. Das Vorhaben sei "ein wichtiger Schritt zu einem verbesserten Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und von Minderheiten im Allgemeinen", schreibt die Direktorin des Instituts für Straf- und Strafprozessrecht der Universität zu Köln im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch, Online). Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im November einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.
Die Anbieter solcher Behandlungen zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zu verändern, schreibt Rostalski: "Weder Homosexualität noch das Auseinanderfallen von selbstempfundener und zugefallener geschlechtlicher Identität stellen eine Krankheit dar." Es bestehe also kein Bedarf, Betroffene zu behandeln. Die Therapien wiesen zudem "keinerlei wissenschaftlich nachweisbaren Nutzen" auf.
Stattdessen könne eine solche Konversionsbehandlung "ganz erhebliches Leid bei den Betroffenen" anrichten. Deren Schutz als Minderheit überwiege die Glaubensfreiheit potenzieller "Therapeuten" und sonstiger Personen, die ein religiös motiviertes Interesse an den Behandlungen geltend machten, wie etwa die Eltern eines minderjährigen Kindes, betont die Juristin.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Behandlern oder Vermittlern von Konversionstherapien Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr drohen. Die Behandlungen sollen künftig bei unter 18-Jährigen verboten sein. Das Verbot gilt auch, wenn eine volljährige Person durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohungen zu der Entscheidung gebracht wird, sich behandeln zu lassen. Auch die Werbung für die sogenannten Therapien soll bestraft werden. Die medizinische Fachwelt ist sich einig, dass die Unterdrückung der sexuellen Identität eines Menschen zu Depressionen, Angsterkrankungen oder einem erhöhten Suizidrisiko führen kann.