Bremen (epd). Nach dem Urteil des Landgerichtes Bremen gegen einen 40-jährigen Pflegehelfer hat die Verteidigung Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof müsse entscheiden, ob sie zugelassen werde oder nicht, sagte Gerichtssprecher Gunnar Isenberg dem epd. Der Pflegehelfer hatte vor knapp einem Jahr zwei Bewohnerinnen eines diakonischen Pflegeheims in Bremen ohne medizinische Notwendigkeit Insulin gespritzt. Das Gericht verurteilte ihn zu einer fünfjährigen Haft und verhängte zudem ein Berufsverbot von fünf Jahren. (Az: 1 KLs 250 Js 22271/19)
Der Pflegehelfer habe sich der erheblichen gefährlichen Köperverletzung und der schweren "rohen" Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gemacht, urteilte das Gericht. Er habe einen Notfall herbeiführen wollen, um sich vor Kollegen profilieren zu können.
Die Verteidigung hatte im Verlauf des Prozesses insbesondere die Verwertbarkeit des Geständnisses angefochten. Ihr Mandant sei von der Polizei über viele Stunden nach einem Arbeitstag ohne Rechtsbeistand und unter erheblichen Druck vernommen worden, argumentierte Strafverteidiger Temba Hoch. Dem folgte die Kammer nicht.
Legt die Verteidigung Revision ein, bewertet der Bundesgerichtshof unter rein rechtlichen Aspekten, ob das Urteil Bestand hat. Dabei geht es also nur um die Frage, ob ein Rechtsfehler vorliegt. Beweise werden grundsätzlich nicht erhoben.