Berlin (epd). Die FDP im Bundestag fordert Elterngeld für Haushalte, die bei sich ein Pflegekind aufnehmen. Nach geltendem Recht erhalten Pflegeeltern kein Elterngeld, sondern Pflegegeld. Die Beträge sind unterschiedlich hoch. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Katja Suding, forderte die Bundesregierung am Freitag in Berlin auf, "die Diskriminierung von Pflegeeltern sofort zu beenden".
Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Bundesland und Kommune. Die maximale Höhe des Pflegegeldes liegt im Jahr 2020 bei 966 Euro, der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro. "Diese deutlich geringeren finanziellen Mittel machen es Pflegeeltern sehr schwer, beruflich zu pausieren, um sich Zuhause selbst um ihr Kind zu sorgen", begründet die FDP ihren Gesetzesantrag.
Konkret fordert die FDP in ihrem Antrag, den Anspruch auf Elterngeld auf Pflegeltern auszuweiten. Dabei sei das Pflegegeld auf den Elterngeldanspruch anzurechnen, so dass die Summe aus beiden Leistungen nicht höher ist als der Elterngeldbetrag vergleichbarer leiblicher Eltern. Pflegeeltern sollten Elterngeld ab dem Tag der Aufnahme des Pflegekindes erhalten.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird Elterngeld bezahlt, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Die Bezugsdauer beträgt zwölf Monate. Beteiligen sich beide Elternteile an der Betreuung des Neugeborenen, können sie 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.