Berlin (epd). Ab Sonntag (1. März) gilt eine Impfpflicht gegen Masern. Eltern müssen künftig vor dem Eintritt ihrer Kinder in die Kita oder Schule nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Kinder, die nicht geimpft werden, können vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden. Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 einen Kindergarten oder Schule besuchen gilt eine Nachweisfrist bis 31. Juli 2021.
Der verpflichtende Impfschutz soll auch für Lehrer und Betreuer gelten sowie für das Personal in medizinischen Einrichtungen. Außerdem müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung wie etwa einem Kinderheim betreut werden, den Impfschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind.
"Mit dem Gesetz wollen wir insbesondere die Schwächsten der Gesellschaft, nämlich Kinder, vor unnötigen Infektionen schützen", hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im vergangenen Jahr das neue Gesetz begründet. Eltern, die eine Impfung ihrer Kinder verweigern, müssen mit Bußgeldern bis zu 2.500 Euro rechnen.
Von der Pflicht ausgenommen sind Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung vertragen und alle vor 1970 Geborenen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben Letztere mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon durchgemacht und sind deshalb immun. Die Viruserkrankung kann von schweren Komplikationen begleitet werden, Spätfolgen mit sich bringen oder sogar zum Tod führen.
Experten hatten sich besorgt über die Impfquote bei Masern in Deutschland geäußert. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bekommen zwar noch fast alle Kinder die erste Impfung. Bei der für den Schutz notwendigen Zweitimpfung wird die Quote von 95 Prozent, bei der man vom "Herdenschutz" für die gesamte Bevölkerung ausgeht, aber derzeit nicht erreicht. Auch die WHO warnte vor einem Rekordanstieg der Maserntoten in Europa. Im Jahr 2018 starben in Europa 72 Menschen an der Krankheit.