Berlin (epd). Die Bundesländer setzen sich dafür ein, dass Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs oder Kinderpornografie lebenslang im Führungszeugnis der Täter festgehalten werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin mehrheitlich für einen entsprechenden Antrag des Landes Baden-Württemberg. Das Ziel, verurteilte Missbrauchstäter vom Umgang mit Minderjährigen auszuschließen, werde derzeit wegen geltender Tilgungsfristen "nicht im erforderlichen Umfang erreicht", heißt es darin.
Für eine Arbeit mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen müssen Bewerber in aller Regel ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Darin festgehaltene Verurteilungen wegen sexueller Gewalt oder Kinderpornografie sollen eine Tätigkeit mit Minderjährigen ausschließen. Diese Verurteilungen werden je nach Schwere der Tat aber nach unterschiedlichen Fristen wieder aus dem Führungszeugnis gelöscht. Die Frist beträgt drei bis zehn Jahre.
Der Gesetzentwurf der Länder wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Anschließend berät der Bundestag über das Ansinnen der Länder.