Berlin (epd). Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreichen wegen des neuartigen Coronavirus zunehmend Anfragen von Menschen asiatischer Herkunft. "Wir erleben gerade, dass Menschen pauschal wegen ihres Aussehens oder ihrer Herkunft ausgegrenzt und benachteiligt werden", erklärte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle, am Mittwoch in Berlin. In den vergangenen Tagen hätten sich 19 Betroffene an die Antidiskriminierungsstelle gewandt und ihre Erfahrungen geschildert.
So habe eine Arztpraxis einem Patienten chinesischer Herkunft eine Behandlung verweigert, obwohl die betroffene Person wegen gänzlich anderer Symptome beim Arzt und seit Monaten nicht in China gewesen sei. Eine chinesische Studentin habe eine Absage bei einer Wohnungsbewerbung erhalten mit der Begründung: "Ich möchte keinen Coronavirus." Ein Gemüsehändler in einer süddeutschen Touristenmetropole habe chinesischen Touristen den Zutritt zu seinem Laden verboten.
"Menschen, die im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften Benachteiligungen wegen ihrer ethnischen Herkunft erleben, können dagegen auch vor Gericht vorgehen und die Verursacher der Diskriminierung auf Entschädigung und Schadensersatz verklagen", erläuterte Franke. Es sei sinnvoll, dass Betroffene sich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten ließen, etwa bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Die Angst vor Ansteckung sei zwar verständlich. "Das Coronavirus rechtfertigt aber niemals rassistische Diskriminierung", betonte Franke.