Berlin (epd). Der Berliner Senat schlägt die Einführung eines Familienpflegegeldes für berufstätige pflegende Angehörige analog zum Elterngeld vor. Eine entsprechende Initiative will das Land in den Bundesrat einbringen, kündigte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Dienstag in Berlin an. Ziel sei, berufstätige pflegende Angehörige finanziell deutlich zu entlasten.
Analog zum Elterngeld soll das Familienpflegegeld den Plänen zufolge 65 Prozent des entgangenen Nettogehalts umfassen. Pro pflegebedürftiger Person ist eine Freistellung von Pflegenden von der Arbeit für maximal 36 Monate möglich. Diese Zeit könne flexibel von mehreren Personen in Anspruch genommen werden, so der Vorschlag. Die Inanspruchnahme sei nicht auf Verwandte beschränkt, sondern auch für Freunde und Nachbarn möglich.
Bis zu sechs Monate könne die Freistellung zudem auch vollständig gewährt werden. In der restlichen Zeit müsse eine Arbeitszeitreduzierung von mindestens fünf Wochenstunden erfolgen bei einer durchschnittlichen Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Finanziert werden soll das Familienpflegegeld aus dem Bundeshaushalt.
Für immer mehr Beschäftigte sei es Alltag, neben Arbeit, Kindern und Haushalt auch die eigenen Eltern zu pflegen, sagte Kalayci. Viele hätten Schwierigkeiten, Pflege und Beruf zu vereinbaren, und müssten mit finanziellen Einbußen leben, weil sie ihre Arbeit für die Pflege einschränken oder ganz aufgeben. Das sei nicht gerecht.