Landesverfassungsgericht will 2020 über Paritätsgesetz entscheiden

Potsdam (epd). Brandenburgs Verfassungsgericht will in diesem Jahr über das Paritätsgesetz mit Frauen-Quoten für Landtagswahlen verhandeln. Ein Termin stehe jedoch noch nicht fest, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Potsdam. Brandenburg hatte mit dem vor einem Jahr beschlossenen Paritätsgesetz bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen. Die Neuregelungen gelten laut Gesetz ab Mitte 2020.

Gegen das Ende Januar 2019 beschlossene Gesetz hatten die rechtsextreme NPD, die AfD und die Piratenpartei Organstreitverfahren vor dem höchsten Gericht des Bundeslandes auf den Weg gebracht. Zusätzlich werde über eine Individualverfassungsbeschwerde verhandelt, sagte die Sprecherin. Die AfD war im vergangenen Juni mit dem Versuch gescheitert, das Paritätsgesetz wieder abzuschaffen. Ein entsprechender Antrag wurde vom Landtag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Die Änderung des Landeswahlgesetzes und die Einführung der Frauen-Quote hatte die damals oppositionelle Grünen-Fraktion auf den Weg gebracht. Der Neuregelung zufolge müssen die Landeslisten der Parteien für Landtagswahlen künftig paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Zunächst sollen die zuständigen Parteigremien getrennte Wahllisten für Frauen und Männer erstellen. Anschließend muss die eigentliche Wahlliste abwechselnd aus beiden Listen bestückt werden, nachdem entschieden wurde, welches Geschlecht den obersten Listenplatz bekommt.