Stuttgart (epd). Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hat eine Schulgesetzänderung angekündigt, um das Verbot der Vollverschleierung an den Schulen des Landes zu sichern. Ein verhülltes Gesicht verhindere die offene Kommunikation, erklärte ihr Ministerium am Dienstag in Stuttgart. Die Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts, ein Verbot der Vollverschleierung sei nicht rechtens, mache deutlich, dass es eine gesetzliche Grundlage brauche, erklärte Eisenmann. "Aus diesem Grund wollen wir zügig unser Schulgesetz anpassen."
Das Oberverwaltungsgericht in Hamburg hatte am Montag geurteilt, dass es im dortigen Schulgesetz keine rechtliche Grundlage für ein Nikab-Verbot gebe. Daraufhin hatte der Hamburger Schulsenator Ties Rabe (SPD) eine Änderung des Schulgesetzes angekündigt. Diesen Weg will nun auch Baden-Württemberg einschlagen.
"Auch die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen - und zwar an unseren Schulen ganz konkret, wenn sich Lehrkräfte und Schülerinnen im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr ins Gesicht schauen können", erklärte Eisenmann. Bislang sei das Ministerium bei dieser Frage der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2014 gefolgt, wonach die Gesichtsverschleierung im Ergebnis ein objektives Unterrichtshemmnis darstelle und mit dieser Begründung das Tragen untersagt werden könne. Der Hamburger Fall zeige nun "die Notwendigkeit einer rechtlich wasserdichten Regelung", erklärte Eisenmann.