Berlin (epd). Nach heftigen Protesten von Beatmungspatienten hat das Bundesgesundheitsministerium im Streit um das Intensivpflegegesetz eingelenkt. Eine geplante Teilhabeprüfung durch den Medizinischen Dienst solle gestrichen werden, sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Berlin. Dusel begrüßte die geplanten Änderungen.
Das Intensivpflegegesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sah eine Änderung bei der ambulanten Versorgung von Beatmungspatienten vor. Spahn hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Kontrollen und Qualitätsanforderungen erhöht, nachdem etliche Fälle von Abrechnungsbetrug bekanntgeworden waren.
Behindertenverbände und -beauftragte von Bund und Ländern machten Front gegen eine Neuregelung, weil sie dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen grundsätzlich ermöglicht hätte, Abwägungsentscheidungen zu treffen, ob ein Patient besser zu Hause oder etwa im Pflegeheim versorgt wird. Betroffene machten auch bei mehreren Demonstrationen ihre Sorge deutlich, künftig in ein Heim gezwungen zu werden.
Dusel äußerte sich erfreut darüber, dass das Bundesgesundheitsministerium "die deutliche Kritik der Betroffenen und ihrer Verbände angenommen" habe. "Den Aufenthaltsort selbst wählen und entscheiden zu können, wo und mit wem man leben möchte, ist auch für Menschen mit Behinderungen ein existenzielles Recht, das unter keinen Umständen ausgehebelt werden darf", sagte er. Der Beauftragte betonte jedoch, dass sich die konkreten Auswirkungen auf die Betroffenen erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigen würden. Diese müssten genau beobachtet werden.
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