Möglich wird der "finanzielle" Segen durch eine Verringerung der Zahlungen in die Versorgungskasse für die pensionierten Pfarrer und Kirchenbeamten. Derzeit fließt jeder vierte Kirchensteuer-Euro in die Ruhestandsversorgung. Ab 2021 soll diese Umlage von 25 auf 18 Prozent des Netto-Kirchensteueraufkommens gesenkt werden. Die Landessynode beschloss diese Änderung, weil die Kapitaldeckung für die Ruhestands-Versorgung inzwischen bei über 70 Prozent liegt. Die Umlage war 2007 eingeführt worden und betrug anfangs 20 Prozent des Kirchensteueraufkommens.
In den Jahrzehnten davor sei kirchliche Arbeit großzügig finanziert und die Versorgungslast auf die nachfolgenden Generationen verschoben worden, kritisierte Ohlmeier. Um dies zu ändern, sei die Kapitaldeckung von 70 Prozent der Versorgungsansprüche beschlossen worden - dieses Deckungsmaß hatte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ihren Mitgliedskirchen empfohlen.
Die gute wirtschaftliche Lage habe dazu geführt, dass dieses Ziel nun erreicht sei, sagte Ohlmeier. Allerdings müsse Berechnungen zufolge noch mindestens 40 Jahre lang eine Umlage für die Versorgungsleistungen erbracht werden, um die Deckung zu erhalten. Hintergrund ist, dass bis 2030 viele Pfarrer der geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen.
Die Landessynode beschloss auch ein neues Umlagessystem für alle Aufgaben oberhalb der Kirchenkreis-Ebene. Sie sollen ab 2021 über eine Gesamtumlage von 21 Prozent finanziert werden. Bislang wird die landeskirchliche Ebene mit einer Umlage von 10,1 Prozent finanziert, hinzu kommen weitere gesamtkirchliche Zahlungen etwa für die EKD, den Finanzausgleich zwischen den Landeskirchen und entwicklungspolitische Arbeit. Die Ausgaben für diese Aufgaben waren in den vergangenen Jahren überproportional gestiegen. Die Neuerung gibt den Gemeinden und Kirchenkreisen mehr Planungssicherheit und verhindert, dass sie über Gebühr belastet werden.