Berlin (epd). Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin den Weg freigemacht für eine Entlastung von Betriebsrentnern. Er ließ das Gesetz zur Senkung der Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten passieren.
Von Januar 2020 an soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten, bis zu dem keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden müssen. Für den darüber hinausgehenden Rentenanteil wird der volle Beitrag fällig. Im Bundesdurchschnitt sind das gegenwärtig 15,5 Prozent des Einkommens. Bisher gilt eine Freigrenze von 155,75 Euro, bis zu der keine Beiträge anfallen. Darüber wurde aber auf die gesamte Betriebsrente der Krankenkassenbeitrag fällig.
Für mittlere Betriebsrenten halbieren sich die Krankenkassenbeiträge. Auf kleine Betriebsrenten fällt weiter kein Beitrag an. Betriebsrentner mit höheren Bezügen profitieren in geringerem Umfang. Insgesamt werden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zufolge, der das Gesetz vorgelegt hatte, 60 Prozent der Betriebsrentner entlastet, das sind etwa vier Millionen Frauen und Männer.
Die sogenannte Doppelverbeitragung sorgte seit Jahren für Unmut, weil die Betriebsrenten bei den Krankenkassenbeiträgen schlechter gestellt wurden als die gesetzlichen Renten. Der Bundesrat hatte bereits im April eine Abschaffung der Doppelverbeitragung gefordert. Die Regierungskoalition verständigte sich im Rahmen des Grundrenten-Kompromisses auf die Entlastung.
Den Krankenkassen entgehen etwa 1,2 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr, die anfangs teilweise aus Steuermitteln gedeckt werden sollen und später vollständig von den Beitragszahlern aufgebracht werden müssen.