Mannheim (epd). Kunden können bei Behörden Auskunft darüber verlangen, ob es in einem Restaurant, einem Supermarkt oder einer Imbissbude bei Hygienekontrollen Beanstandungen gegeben hat. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof sieht die Weitergabe entsprechender Informationen durch das Verbraucherinformationsgesetz gedeckt, wie aus einem am Freitag in Mannheim veröffentlichtem Beschluss hervorgeht. Die Entscheidung ist ein Erfolg für die Internetplattform "TopfSecret", die Sauberkeit in Restaurants transparent machen will.
Die Verwaltungsrichter hatten in insgesamt sieben Verfahren zu entscheiden, ob die von Privatpersonen angeforderten Informationen über Filialen von Lebensmittelmärkten und Bäckereien zurückgehalten werden müssen. Die betroffenen Betriebe vertreten die Ansicht, die Weitergabe von Ergebnissen über Lebensmittelkontrollen verstoße gegen europäisches Recht und verletze ihre Berufsfreiheit. Immerhin sei damit zu rechnen, dass die Mitteilungen der Behörden im Internet veröffentlicht und die Firmen an den Pranger gestellt würden. Somit könnten die Behörden gleich selbst die Öffentlichkeit informieren, was aber gesetzlich stark reglementiert sei.
Der Verwaltungsgerichtshof beurteilte das anders. Das Verbraucherinformationsgesetz sehe einen Anspruch von Privatpersonen auf solche Auskünfte vor, heißt es in dem Beschluss. Sehe sich ein Filialbetreiber durch eine Veröffentlichung auf der Internetplattform "TopfSecret" in seinen Rechten verletzt, stehe der Weg zu den Zivilgerichten offen. Der Beschluss des Gerichtshofs ist nicht anfechtbar.