Berlin (epd). Der Verein "Mehr Demokratie" und 14 Jugendliche wollen vor dem Bundesverfassungsgericht ein Wahlrecht für 16- und 17-Jährige bei der Europawahl durchsetzen. Wie der Verein am Donnerstag in Berlin mitteilte, soll am kommenden Montag in Karlsruhe eine Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht werden. Die Jugendlichen hatten zuvor erfolglos beim Bundestag Einspruch eingelegt gegen das Mindestwahlalter von 18 Jahren, das auch bei der Wahl für das Europaparlament galt.
Eine ganze Generation, der die Zukunft Europas besonders am Herzen liege, habe zu Hause bleiben müssen, sagte die Juristin des Vereins, Nicola Quarz. Prozessbevollmächtigte für das Verfahren in Karlsruhe sind die Hochschulprofessoren Hermann Heußner und Arne Pautsch.
Sie argumentieren, das Grundgesetz sehe zwar ein Mindestalter von 18 Jahren für die Bundestagswahl vor. Dies könne aber nicht ohne weiteres auf andere Wahlen übertragen werden. Da die Verfassung für die Europawahl keine Festlegung enthalte, gelte zuerst das Prinzip der Allgemeinheit der Wahl, nach dem jeder Bürger das Recht habe zu wählen.
Im Alter von 16 Jahren seien Jugendliche hinreichend fähig, vernünftigte Wahlentscheidungen zu treffen, sagte Heußner. Andere EU-Staaten, die unter 18-Jährigen das Wählen erlauben, hätten damit gute Erfahrungen gemacht. Nach seinen Angaben dürfen in Österreich und Malta Jugendliche ab 16, in Griechenland ab 17 Jahren wählen.